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Wissenschaft braucht mehr Bundesmittel für den Hochschulbau

30.1.2013

Am 1. Februar 2013 steht die geplante Änderung des „Entflechtungsgesetzes“ auf der Tagesordnung des Bundesrats. Mit dem Gesetz wurden 2006 die Konsequenzen aus dem Wegfall von Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern, darunter der Hochschulbau, geregelt. Vor den Beratungen im Bundesrat über Bundesmittel für den Hochschulbau hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gefordert, die Mittel aufzustocken und bis zum Jahr 2019 zu sichern.

Das Entflechtungsgesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern bis zum Jahre 2019 jährliche Kompensationsmittel zur Verfügung stellt. Bis Ende 2013 sind die Mittel in Höhe von 695 Millionen Euro festgeschrieben. Sie sind bis dahin zweckgebunden, von den Ländern also für die Finanzierung des Aus- und Neubaus von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken einzusetzen. Die Bundesregierung hat daher nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach den Ländern für das Jahr 2014 der bislang geleistete Betrag in Höhe von 695 Millionen Euro unverändert zur Verfügung gestellt werden soll. In der Vorlage für kommenden Freitag empfehlen die Ausschüsse des Bundesrates den Landesregierungen allerdings, sich für eine Aufstockung der vom Bund zu leistenden Kompensationsmittel auf 900 Millionen Euro auszusprechen.

„Die Hochschulen müssen wissen, mit welchen Mitteln sie langfristig für Instandhaltung und Ausbau ihrer Gebäude rechnen können. Es liegt auf der Hand, dass dazu eine gesicherte Bundesfinanzierung erforderlich ist“, erläutert Professor Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Position der Hochschulen, „anders werden Sanierung und Modernisierung des zum Teil erkennbar maroden Bestands und der zusätzliche Bedarf durch die auch künftig hohen Studierendenzahlen nicht zu bewältigen sein.“

Angesichts der Kostenentwicklung und des hohen Nachholbedarfs bei den Sanierungs- und Bauprojekten sei die Forderung der Länder nach einer Aufstockung des Bundesanteils mehr als berechtigt. Allerdings müsse dies mit einer Zweckbindung der Mittel gekoppelt sein. „Es muss verhindert werden, dass die Bundesmittel in den Landeshaushalten versickern, sich die baulichen Bedingungen für Lernen und Forschen weiter verschlechtern“, so Hippler. Deshalb forderten die Hochschulen, mit der nun anstehenden Änderung des „Entflechtungsgesetzes“ die Bundesmittel für den Hochschulbau schon jetzt – und nicht erst durch jährlich neu zu verhandelnde Gesetzesanpassungen – aufzustocken und bis 2019 zu sichern.

„Die von den Wissenschaftsministerien der Länder angestrebte Steigerung der Bundesbeteiligung auf insgesamt 900 Millionen Euro ist dringend notwendig, um der Kosten- und Aufgabenentwicklung im Hochschulbereich noch standhalten zu können“, betont auch Professor Heyo Kroemer, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentages. „Um die Hochschulen und Hochschulkliniken weltweit wettbewerbsfähig zu halten, muss auch künftig die Zweckbindung der Bundesmittel erhalten bleiben.“ Der MFT befürchtet, dass sonst die Gefahr bestehe, dass die für wissenschaftliche Infrastrukturvorhaben gedachten Bundesmittel anderen Vorhaben geopfert würden. (ks)

Quellen: HRK, MFT, Donaukurier

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