Das DZHW setzt sich aktiv für die Gleichstellung der Geschlechter und die berufliche Chancengleichheit aller Mitarbeiter*innen ein und verfolgt diese systematisch in allen Beschäftigungsgruppen. Erklärte Zielsetzung des DZHW ist:
- die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter,
- die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und Verhinderung zukünftiger Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere der Benachteiligung von Frauen,
- die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für die Beschäftigten,
- das aktive Eintreten gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt.
Die Erfüllung der gesetzten Ziele wird am DZHW als Querschnittsaufgabe der gesamten Organisation verstanden. Die bestehenden Strukturen und Maßnahmen, die sich der erklärten Ziele annehmen, sind am DZHW historisch gewachsen und werden in verschiedenen Dokumenten geregelt. Besondere Unterstützung erfährt die Dienststelle über die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin.
Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) ist die rechtliche Grundlage für die Gleichstellungsarbeit am DZHW. Entsprechend orientiert sich das DZHW an den Bestimmungen des BGleiG. Damit einher geht die Erstellung eines Gleichstellungsplans, der gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 des BGleiG der Erreichung der Ziele des Gesetzes sowie der Personalplanung und -entwicklung dienen soll. Die übergeordneten Zwecke des Gesetzes sind gemäß § 1 Abs. 2 die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Behebung der strukturellen Benachteiligungen von Frauen durch deren gezielte Förderung. Die in § 1 Abs. 1 BGleiG definierten Ziele, denen sich das DZHW verpflichtet sieht, sind die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und Verhinderung zukünftiger Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere der Benachteiligung von Frauen sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für die Beschäftigten.