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Das Bandbreitenmodell im Rahmen des Kapazitätsrechts: Grundlagen und Anwendungsszenarien (BaRKa)

Projektbeginn: 01.10.2024 - Projektende: 30.09.2025

Das erste Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus (BVerfGE 33, 303ff.) forderte eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten und eine vergleichbare Auslastung der Hochschulen. In der Folge schlossen die Bundesländer 1972 den ersten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen. Dies war zugleich die Geburtsstunde des Kapazitätsrechts als Grundlage für die Berechnung der von den staatlichen Hochschulen vorzuhaltenden Studienplätze bildet. Im Kern werden dabei die jährlichen Zulassungszahlen auf der Basis von personalabhängiger Lehrkapazität und von Curricularnormwerten (CNW), die den rechnerischen Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung einer Studierenden oder eines Studierenden in einem Studienfach beziffern, berechnet.

Auf der einen Seite bietet das Kapazitätsrecht damit seit gut 50 Jahren ein verlässliches Planungs- und Steuerungsinstrument mit Blick auf die Ausstattung von Studiengängen und die Allokation von Ressourcen. Auf der anderen Seite gibt es eine anhaltende Kritik am hohen Aufwand der Berechnungen und zugrunde liegenden Eingangsgrößen. Ein weiteres Argument lautet, in Zeiten erweiterter Hochschulautonomie lege das Kapazitätsrecht den Hochschulen unnötige bürokratische Fesseln an, die die Profilierung und Studienqualitätsentwicklung erschwerten.

Vor diesem Hintergrund sind es die zentralen Ziele des Projekts, einen Überblick über die Gestaltung, Anwendung und Wirkung des Kapazitätsrechts im Allgemeinen und von Bandbreitenmodellen statt fester CNW im Besonderen zu geben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in ihrer Verbindung zu anderen Themenfeldern, insbesondere der Hochschulfinanzierung und Studienqualitätsentwicklung, reflektiert werden und auf dieser Basis Impulse für die weitere Entwicklung des Kapazitätsrechts auf der Ebene der Länder und der Hochschulen gesetzt werden

Hierzu wird der rechtliche Rahmen (Hochschulzulassungsgesetze, Kapazitätsverordnungen, Lehrverpflichtungsverordnungen) ländervergleichend aufbereitet, und praktische Umsetzungsbeispiele an Hochschulen werden analysiert. Auf Basis von Modellrechnungen wird finanziellen Konsequenzen unterschiedlicher Ausgestaltungen nachgegangen. Außerdem werden zentrale Diskursstränge im Bereich des Kapazitätsrechts mit Blick auf die beteiligten Akteure und ihre Argumentationslinien untersucht, und Expertinnen und Experten auf verschiedenen Ebenen, aus Ministerien, Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen, werden in leitfadengestützten Interviews zu Vor- und Nachteilen von Modellausgestaltungen, wahrgenommenen Effekten und weiteren Einordnungen befragt.

Ein aktueller Überblick zur Handhabung des Kapazitätsrechts in Deutschland fehlt bislang, und insbesondere damit verbundene strategische Überlegungen und hochschulsteuernde Effekte sind kaum untersucht. Das Projekt soll hier aber nicht nur eine Forschungslücke schließen, sondern insbesondere auf einen Wissenstransfer ausgerichtet arbeiten. Hierzu werden Personen, die an Hochschulen und Ministerien mit Kapazitätsrecht befasst sind, kontinuierlich eingebunden: Sie werden systematisch befragt und erhalten Resultate aus dem Projekt als erste, um sie kritisch-konstruktiv zu reflektieren und diskutieren, damit anschließende Veröffentlichungen immer auch unmittelbar anschlussfähig für Praktikerinnen und Praktiker sind.

Das Projekt wird vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert (FKZ 16RBM1020).

Ansprechperson

Susanne In der Smitten
Dr. Susanne In der Smitten 0511 450670-350

Projektmitarbeit

Frank Dölle Peter Jenkner

Gefördert von

Bundesministerium für Bildung und Forschung