Die Sicherung und Ausweitung der Hochschulautonomie gehört zu den Kernforderungen, die die Berliner Hochschulen gegenüber der Berliner Senatsverwaltung wiederholt vorbringen. Dabei wird Hochschulautonomie verstanden als Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Hochschulen, die sie in die Lage versetzt, bei der Ausgestaltung der Hochschulgovernance im Zusammenspiel mit staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren mitzuwirken, eine weitgehend eigenständige Entwicklungsplanung zu betreiben und ihre Aufgaben mit hoher Flexibilität wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Steuerung relevanter Inputgrößen wie die Auswahl und Entwicklung des Personals, die Entscheidung über Angebote (insbesondere Studienprogramme) und die Allokation räumlich-sächlicher Ausstattung.
Um den derzeitigen Stand der Hochschulautonomie besser beurteilbar zu machen und Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu reflektieren, hat die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege das DZHW beauftragt, eine Studie zu realisieren, die Berufungsverfahren als relevanten Teilaspekt bei der Ausgestaltung der Hochschulautonomie ländervergleichend analysiert.
Methodisch werden hierzu zunächst die Hochschulgesetze der deutschen Bundesländern einer vergleichenden Analyse unterzogen. Betrachtet werden etwa Vorgaben zur Stellenfreigabe und Festlegung der Denomination, zur Ausschreibungspflicht, zur Zusammensetzung der Berufungskommission und zur Einholung von Gutachten sowie zur Qualitätssicherung der Verfahren; außerdem werden verbleibende Spielräume für die Hochschulen herausgearbeitet.
Auf dieser Basis wird dann eine Länderauswahl für vertiefende Fallstudien getroffen. Dabei wird es um die Fragen gehen, welche Ziele mit der Entscheidung für oder gegen eine Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen verbunden waren oder sind, wie bei der Übertragung des Berufungsrechts vorgegangen wurde (z.B. Pilotprojekte, Experimentierklauseln), wie sich das Zusammenspiel zwischen der Landesseite und den Hochschulen ggf. verändert hat (z.B. mit Blick auf Struktur- und Entwicklungsplanungen, den Umgang mit Stellenplänen, Informationspflichten) und welche Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen bereits gezogen wurden oder aktuell diskutiert werden.
Für die Fallanalysen sollen in den einzelnen Ländern verfügbare Dokumente herangezogen, ergänzende Telefoninterviews mit Personen in den Wissenschaftsressorts der Länder und ggf. in Hochschulen geführt und ein ganztägiger Workshop zum Thema realisiert werden.
Die Ergebnisse der einzelnen Projektschritte werden dokumentiert und bis Ende September in einem Abschlussbericht zusammengeführt.