Für die Innovations- und Entwicklungsmöglichkeiten von Wirtschaft und Gesellschaft wird ein hoher Bedarf an wissenschaftlich qualifiziertem Personal prognostiziert. Aber nicht nur der gestiegene Bedarf, sondern auch der demografische Wandel lassen es aus Perspektive der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik geboten erscheinen, Studienabbrüche und die mit ihnen verbundenen Kosten und Aufwendungen zu vermeiden. Deshalb stellt sich die Frage, wie der Studienerfolg zukünftig besser sichergestellt und Studienabbruch weitgehend vermieden werden kann. Wenn zentrale Mechanismen, die zu Studienabbrüchen führen, identifiziert sind, können konkrete, abbruchreduzierende Maßnahmen entwickelt werden. Noch wenig systematisch untersucht wurde bisher die Bedeutung der konkreten Regelungen des institutionellen Kontextes der Studien- und Prüfungsorganisation. Diese Regelungen finden sich empirisch auf drei verschiedenen Ebenen des institutionellen Kontextes, beginnend (1) bei der Ausgestaltung der Landeshochschulgesetze, über (2) universitätsweite Regelungen bis hin zu Regelungen (3) auf der Ebene einzelner Studiengänge und Module. Die verschiedenen Regelungen begründen Anforderungen an den Umfang von Studienleistungen, zur An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen, an die Zahl an Wiederholungsmöglichkeiten oder den Regelungen zur Aberkennung von Leistungen, wenn die Abschlussprüfung nicht in einem bestimmten Zeitraum absolviert wird. Die Regelungen variieren erheblich zwischen Bundesländern, den Hochschulen eines Bundeslandes und selbst zwischen Studiengängen einer Universität. Sie können sich als Selektionsmechanismen auswirken, wenn sie eine zu geringe Zahl an Prüfungswiederholungen vorsehen oder zu hohe Mindestanforderungen in Bezug auf die Zahl der zu erreichenden Credit Points. Umgekehrt könnte es aber auch sein, dass gerade strenge Regelungen zu einem gut strukturierten Studienverhalten beitragen, weniger Prüfungen aufgeschoben werden und die Studierenden vom ersten Semester an zügig ihre Module absolvieren. Das Ziel des Projektes ist es, den Effekt des studienbezogenen institutionellen Kontextes auf Studienverlauf, Abbruchintention, Langzeitstudium und Studienabbruch für drei Ebenen (Land, Universität, Studiengang) anhand bestehender Datenquellen zu untersuchen.
Teilstudie 1: Effekte studiengangsbezogener Regelungen auf Studienverläufe (Teilstudienleitung Prof. Dr. Christoph Hönnige): Die Teilstudie hat zum Ziel, die Effekte hochschulweiter und studiengangsbezogener Regelungen auf die Studiendauer sowie den Studienabbruch anhand des tatsächlich beobachtbaren Studienverlaufs von Studierenden der Leibniz Universität Hannover (LUH) zu untersuchen.
Teilstudie 2: Institutioneller Kontext (Teilstudienleitung Dr. Julian Bernauer, Prof. Dr. Volker Epping): Diese Teilstudie hat das Ziel, die Merkmale des institutionellen Kontextes in Gestalt der studienverlaufsrelevanten Regelungen auf der Ebene von Landeshochschulgesetzen und Rahmenprüfungsordnungen von Hochschulen im Hinblick auf ihren Einfluss auf Studiendauer und Studienabbruch zu klassifizieren.
Teilstudie 3: Studiendauer und Studienabbruch (Teilstudienleitung Dr. Axel Oberschelp): Diese Teilstudie hat das Ziel, den Effekt des institutionellen Kontextes in Gestalt der studienverlaufsrelevanten Regelungen auf der Ebene von Landeshochschulgesetzen und Rahmenprüfungsordnungen von Hochschulen auf die Häufigkeit von Studienabbruch und Langzeitstudium anhand von Daten aus der amtlichen Statistik zu untersuchen.
Teilstudie 4: Abbruchintention (Teilstudienleitung Sören Isleib): Die Teilstudie stellt die Individualebene in den Vordergrund und untersucht den Effekt der Merkmale des institutionellen Kontextes auf die Studienabbruchintention unter Nutzung von Befragungsdaten der Studierendenbefragung 2021.
Dieses Projekt wird gefördert von der BMBF Förderlinie Studienerfolg und Studienabbruch.