Das Forschungsprojekt untersucht die (Verfahrens-)Qualitätssicherung in Berufungsverfahren an deutschen (staatlichen) Hochschulen durch Berufungsbeauftragte. Unter ‚Berufungsbeauftragten‘ werden Personen verstanden, die für die prozedurale Qualitätssicherung von Berufungsverfahren verantwortlich sind und – je nach Ausgestaltung ihrer Stelle – ggf. weitere Aufgaben zur entscheidungsvorbereitenden Unterstützung von Berufungsangelegenheiten wahrnehmen. Diese reichen von der Ermittlung von Förderstrukturen für neue Professuren über die Vorbereitung und Umsetzung strategischer Personalrekrutierungsmaßnahmen durch das Präsidium bis zur Übernahme einer Brückenfunktion im Berufungsgeschehen zwischen Verwaltung und Wissenschaft oder zentralen und dezentralen Hochschulakteuren. Im Projektkontext werden die Berufungsbeauftragten als Beobachtende zweiter Ordnung von Berufungsverfahren begriffen.
Ziel des Vorhabens ist, die Etablierung dieses neuen Funktions- und Aufgabentypus zu rekonstruieren und einen Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs über die Qualitätssicherung von Berufungsverfahren zu leisten. Darüber hinaus sollen aus den Ergebnissen Hinweise für eine Beantwortung der generellen Frage nach der Institutionalisierung neuer Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Verwaltung im deutschen Hochschulsektor gewonnen werden. Als Datengrundlage sind neben Dokumentenanalysen von Landeshochschulgesetzen und Berufungsordnungen Interviews mit Berufungsbeauftragten, Berufungskommissionsvorsitzenden und Hochschulleitungen sowie eine standardisierte Onlineerhebung vorgesehen.
Im Rahmen des transformativen Projekts kooperiert das DZHW mit dem Referat für Berufungsangelegenheiten der Leibniz Universität Hannover, um durch die Unterstützung des Aufbaus eines bundesweiten Netzwerks von Berufungsbeauftragten auch einen praktischen Beitrag zur Qualitätsentwicklung des Berufungsgeschehens zu leisten.
Kooperationspartner ist das Referat für Berufungsangelegenheiten der Leibniz Universität Hannover.