Externe Begutachtung von Bewerber*innen in Berufungsverfahren
Der thematische Kontext des Projekts sind Berufungsverfahren an deutschen Universitäten. Die Auswahl von BewerberInnen für eine Professur wird dabei als Abfolge von mehreren parallel oder sequentiell ablaufenden Entscheidungen verstanden, die von der Begutachtung der Bewerbungsunterlagen über die Beauftragung von externen Gutachten bis zur Erstellung der Rangliste durch die Berufungskommission reicht. Jede dieser einzelnen Entscheidungen ist gleichzeitig eine Bewertung, mittels der darüber geurteilt wird, welche Bewertungsobjekte anderen gegenüber als vorzugswürdig erachtet werden.
Quelle: eigene Darstellung
Der Fokus des Projekts liegt auf der Rolle der externen Gutachtenden und ihrer Gutachten, die zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung des Berufungsverfahrens herangezogen werden. Der konkrete Untersuchungsgegenstand ist der Bewertungsprozess, in dem externe Gutachten beauftragt und in den internen Entscheidungsprozess der Berufungskommission mit einbezogen werden. Dabei wird erstens danach gefragt, wie die Auswahl der externen Gutachtenden getroffen wird, die in diesem Moment selbst zum Bewertungsobjekt werden. Zweitens soll in den Blick genommen werden, wie mit ihren schriftlichen Bewertungen durch die Kommission anschließend verfahren wird.
Dabei wird zunächst auf zwei Datenquellen zurückgegriffen (ggf. werden im Projektverlauf noch weitere Daten erhoben):
- Qualitative und quantitative Daten aus einer Online-Befragung von und aus ExpertInnen-Interviews mit Universitätsleitungen, DekanInnen, Gleichstellungsbeauftragten und Berufungskommissionsvorsitzenden aus dem Forschungsprojekt "Leistungsbewertung in Berufungsverfahren – Traditionswandel in der akademischen Personalselektion" LiBerTas (Sekundäranalyse)
- Dokumentenanalysen von Landeshochschulgesetzen und hochschulspezifischen Berufungsordnungen
Ziel des Projekts ist es, die Rolle von externen Gutachten für die Qualitätssicherung von Berufungsverfahren zu untersuchen und damit die allgemein für Bewertungspraktiken in der Wissenschaft relevante Frage nach dem Verhältnis von externer Begutachtung und internen Entscheidungsprozessen zu beleuchten.
Die Institutionalisierung von Berufungsbeauftragten an deutschen Universitäten
Das Promotionsprojekt schließt an das Projekt „Externe Begutachtung von BewerberInnen in Berufungsverfahren“ an und nimmt einen zunehmend relevanter werdenden Aspekt von Berufungsverfahren an deutschen Universitäten in den Blick – den Einsatz von Berufungsbeauftragten.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Bedeutung von Professuren für das Profil der Hochschule ist es den Universitäten ein Anliegen, die Qualität des Berufungsverfahrens zu sichern und die Berufungsentscheidung zu legitimieren. Ein Element zur Verfahrenssicherung der Auswahlentscheidung der Berufungskommission ist die Festsetzung von Berufungsordnungen. Über die jeweiligen Berufungsordnungen hinaus gehen Hochschulen zunehmend dazu über, Berufungsbeauftragte als Instanzen für die Sicherstellung der Verfahrensqualität einzusetzen. Die Benennung von Berufungsbeauftragten ist in den meisten Bundesländern bisher jedoch nicht obligatorisch. Die organisationale Verankerung von Berufungsbeauftragten, ihr Status sowie die Ausgestaltung der Aufgabenbereiche werden in den Berufungsordnungen der Hochschulen festgehalten und gestalten sich entsprechend divers.
Ziel des Promotionsprojekts ist es zu untersuchen, warum sich die Position der Berufungsbeauftragten zunehmend als neue Personalkategorie institutionalisiert und wie sie zur Qualitätssicherung von Berufungsverfahren an deutschen Universitäten beitragen soll. Hierfür werden Landeshochschulgesetze, ausgewählte Berufungsordnungen und -leitlinien ausgewertet sowie Interviews mit Berufungsbeauftragten durchgeführt.