Seit 2002 erhalten die meisten Berliner Hochschulen einen Teil der staatlichen Zuschüsse auf der Grundlage eines leistungsbezogenen Zuweisungsverfahrens. Die HIS GmbH wurde von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin mit einer Evaluation dieses Verfahrens beauftragt und legt mit dieser Kurzinformation die Ergebnisse vor.
Durch die leistungsorientierte Zuweisung der staatlichen Zuschüsse soll ein wettbewerblicher Anreizrahmen geschaffen werden: Hochschulen mit besseren Leistungen sollen mehr Geld erhalten. Insbesondere während der letzten Jahre hat die Verwendung leistungsorientierter Mittelzuweisungsverfahren in Deutschland sprunghaft zugenommen: Während vor 2000 nur in drei Bundesländern solche Verfahren für die Budgetierung der Hochschulen eingesetzt wurden, ist dies nunmehr in zwölf Bundesländern der Fall. Je nach Bundesland wurden dabei unterschiedliche Verfahrenstypen entwickelt.
Die staatliche Hochschulfinanzierung in Berlin zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass für eine Laufzeit von jeweils vier Jahren u.a. die zu erreichenden Ziele und die finanziellen Zuschüsse des Landes zwischen Land und Hochschulen vertraglich vereinbart werden. Ein Teil des jeweils vereinbarten Budgets wird jedoch einbehalten und durch die leistungsorientierte Mittelvergabe zwischen den Hochschulen jährlich neu verteilt.
Wie die HIS-Studie zeigt, führt die leistungsbezogene Mittelvergabe zu Umverteilungseffekten zwischen den Hochschulen. Diese Umverteilungseffekte bewegen sich jedoch in einem begrenzten Rahmen, so dass die mit den Hochschulverträgen gegebene Planungssicherheit der Hochschulen nicht tangiert wird. Das Verfahren ist also in der Lage, Erfolge zu belohnen und Misserfolge zu sanktionieren, ohne die finanzielle Autonomie der Hochschulen grundlegend einzuschränken.
Weiterhin zeigt sich, dass das Verfahren auf grundsätzliche Akzeptanz bei den betroffenen Hochschulen stößt. Die von den Hochschulen angemeldeten Veränderungswünsche - bei den Universitäten z.B. die Einbeziehung eines Indikators für Veröffentlichungen - zielen eher auf eine Ergänzung und Verfeinerung einzelner Kriterien ab und nicht auf eine grundlegende Veränderung des Verfahrens. Aus Sicht von HIS besteht nur wenig Veränderungsbedarf, so etwa bei der Berücksichtigung von Erfolgen bei der Gleichstellungspolitik.