Bund und Länder beschließen Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)
17.5.2013
Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wird nach einer mehr als sechsjährigen Entwicklungsphase zum Mai 2013 eingeführt. Darauf haben sich Bund und Länder mit der Unterzeichnung eines gemeinsamen Beschlusses geeinigt. Ab dem Sommer 2013 erworbene Qualifikationen sollen schrittweise einem der acht Niveaus des DQR zugeordnet und auf den Qualifikationsbescheinigungen ausgewiesen werden. Ziel des DQR ist, in Deutschland erworbene Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen europaweit vergleichbarer zu machen.
Davon würden künftig Lernende und Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen gleichermaßen profitieren, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anlässlich der Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses zum DQR durch die Bundesregierung und die Länder. Bewerbungen und Jobwechsel innerhalb der Europäischen Union sollen durch die Einführung des DQR vereinfacht werden.
Künftig wird eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Niveau 4 des DQR eingeordnet werden. Ein Bachelor-, Meister- oder Technikerabschluss wird Niveau 6 entsprechen. Auf Niveau 7 wird der Masterabschluss rangieren; das höchste Niveau 8 ist für die Promotion vorgesehen. Mit Blick auf Niveau 6 betonte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka: „Mit der gemeinsamen Zuordnung von Bachelor- und Meisterabschlüssen machen wir die Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung deutlich und erhöhen die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen.“
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Harry Glawe, unterstrichen die Bedeutung des DQR für die Fachkräftesicherung. „Beim DQR geht es […] letztendlich um die Sicherung von Fachkräften durch eine Förderung der Durchlässigkeit auf nationaler und europäischer Ebene.“ Rösler wies auf die besondere Rolle der beruflichen Bildung hin: „Die berufliche Bildung erhält durch den Deutschen Qualifikationsrahmen die ihr gebührende Anerkennung. Denn die berufliche Bildung wird besser vergleichbar und ihr hoher Stellenwert nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa besser wahrnehmbar.“ Auch der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz (KMK), Stephan Dorgerloh, sieht einen wesentlichen Vorteil des DQR darin, dass „dem deutschen Bildungssystem in Europa angemessen Rechnung getragen“ werde. „Lebenslanges Lernen wird heute in allen Bereichen immer wichtiger. Das muss sich auch in der Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen niederschlagen“, so Dorgerloh weiter.
Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) werden die Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) auf nationaler Ebene umgesetzt. Die Entwicklung des DQR erfolgte unter Federführung von Bund und Ländern. Beteiligt waren daneben Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen sowie Expert(inn)en aus Wissenschaft und Praxis.
In einem Spitzengespräch am 31.01.2012 hatten sich Bund und Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen bereits auf eine grundsätzliche Linie für die Einführung des DQR und die Zuordnung sogenannter Ankerqualifikationen der formalen Bildung verständigt (s. Hochschulnachricht vom 03.02.2012). Sie verzichteten auf eine Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse bis 2017, da zwischen den Beteiligten kein Konsens über die Zuordnung des Abiturs im Verhältnis zu den Abschlüssen der beruflichen Bildung erzielt werden konnte. Während die Bundesregierung und die Sozialpartner für eine Einstufung des Abiturs auf Niveau 4 des DQR gemeinsam mit den dreijährigen Berufsausbildungen plädierten, trat die KMK für eine Zuordnung des Abiturs zu Stufe 5 ein.
Neben den formalen Qualifikationen sollen künftig auch Ergebnisse nicht-formalen Lernens und informell erworbene Kompetenzen in den DQR einbezogen werden. Eine Expertengruppe wird bis Ende des Jahres Vorschläge für den Bereich der nicht-formalen Lernergebnisse vorlegen. Ziel ist es, Verfahren und Kriterien der Zuordnung nicht-formaler Lernergebnisse zu den Niveaustufen des DQR zu entwickeln. (tm)
Quelle: BMBF