Auf Basis einer bundesweiten Befragung aller deutschen Universitäten in staatlicher Trägerschaft hat HIS im Berichtszeitraum den derzeitigen Umsetzungsstand leistungsbezogener Budgetierungsverfahren an den Universitäten untersucht. Im Vordergrund stand dabei insbesondere die Frage, in welchem Maße an den Universitäten eine Dezentralisierung der staatlichen Zuschüsse erfolgt und in welchem Umfang formelgebundene Zuweisungsverfahren und Zielvereinbarungen für die Bemessung der dezentralen Budgets herangezogen werden. Das im Jahr 2004 begonnene Projekt wurde im August 2005 mit der Herausgabe einer Kurzinformation abgeschlossen. Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Ergebnisse:
- Nahezu alle deutschen Universitäten weisen den Fakultäten bzw. Fachbereichen bereits Budgets zur dezentralen Bewirtschaftung zu, allerdings nur in geringem Umfang (zumeist unter 10% der bereinigten staatlichen Zuschüsse). Nur wenige Universitäten führen eine Personalkostenbudgetierung in größerem Umfang durch.
- Fast alle deutschen Universitäten verwenden bereits formelgebundene Zuweisungsverfahren, während der Einsatz von Zielvereinbarungen bisher weit weniger verbreitet ist. Allerdings werden Formelverfahren zumeist lediglich für die Bemessung geringer Budgetanteile verwendet und beziehen sich überwiegend auf die Zuweisung von laufenden Sachmitteln, während Zielvereinbarungen z.T. auch zur Personalkostenbudgetierung eingesetzt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung von hochschulinternen Formelmodellen unterscheidet sich nicht grundsätzlich von derjenigen der auf staatlicher Ebene verwendeten Verfahren. Mit Blick auf die hochschulinternen Zielvereinbarungen ist u.a. eine starke Aufgaben- und Maßnahmenorientierung festzustellen. Eine Abhängigkeit der Mittelzuweisung vom Ausmaß der Zielerreichung durch die jeweilige Fakultät bzw. den jeweiligen Fachbereich erfolgt nur an wenigen Universitäten in substantiellem Ausmaß.